Insolvenzgutachten
Insolvenzgutachten fertigen wir ständig für Gerichte
und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung als sachverständiger
Gutachter zur Feststellung einer Insolvenz empfehlen wir eine Grundberatung.
Insolvenzgutachten zu Überschuldung
und Zahlungsunfähigkeit
Ein Insolvenzgutachten zur Feststellung einer Insolvenz nebst
Fortführungsprognose beinhaltet zwangsläufig eine
Neubewertung aller Bilanzpositionen. Deren realistische Bewertung,
unabhängig von einer Steuerbilanz, im wesentlichen angelehnt
an eine Handelsbilanz, bildet die Grundlage. Beispielsweise
die Bewertung streitiger Forderungen oder Verbindlichkeiten
erfolgt nach jeweiliger, Einschätzung deren rechtlicher
und wirtschaftlicher Durchsetzbarkeit um ihren realistischen
Wert zu ermitteln. Ebenso werden gegenüber einer üblichen
Handelsbilanz zusätzliche Bilanzpositionen auf- oder
herausgenommen, welche von einem Steuerberater nicht aufgenommen
werden, aber gerade für Gesellschafter und Geschäftsführer/
Vorstände von Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) das
Überraschungspotential im Rahmen eines eröffneten
Insolvenzverfahrens darstellen. Hierbei handelt es sich um
etwaige Forderungen gegen Gesellschafter und Geschäftsführer/
Vorstände, die regelmäßig infolge rechtlicher
Beurteilung typischer Sachverhalte zu Ansprüchen von
Insolvenzverwaltern gegen Verantwortliche führen. Insgesamt
ist eine sachgerechte Identifizierung des insolvenzrechtlich
und betriebswirtschaftlich relevanten Zahlenmaterials vergleichbar
mit einer Due Diligence.
Ein so aufgestellter Insolvenzstatus (Überschuldungsbilanz)
bildet außerdem eine zuverlässige Grundlage für
eine strategische Gesamtschau einschlägiger Möglichkeiten
zur Sanierung. |