Sachverständigengutachten
Gutachten und sachverständige Aussagen fertigen wir ständig
für Gerichte und private Auftraggeber. Vor einer Beauftragung
als Sachverständiger/ Gutachter zur Feststellung einer
Insolvenz empfehlen wir eine Grundberatung
Gegenstand eines Gutachtens können vielfältige
Fallgestaltungen sein:
· Vermeidung
oder Verwirklichung strafbaren Handelns,
· Vermeidung
oder Verwirklichung gesellschafts-, steuer- oder sozialversicherungssrechtlicher
Haftung,
· Beurteilung
bestehender oder zu gestaltender Sicherheiten, auch im Verhältnis
zu weiteren
Sicherheiten weiterer Gläubiger,
· die
konkreten Voraussetzungen für und gegen deren erfolgreiche
Durchsetzung,
· Sanierung/
Restrukturierung, rechtliche Wirkung von: Liquiditätsschöpfung
und -stärkung durch
Stundungen und/oder (Teil-) Erlass von Forderungen,
Factoring, Veräußerung nicht
betriebsnotwendigen Vermögens, Sale and Lease
Back, Sanierungsdarlehen, Zufluss neuen
Kapitals (Venture-, Mezzanin-, Risikokapitalgeber),
stille Beteiligungen,
Wandelschuldverschreibungen, Sanierungsgenusscheine,
Umwandlung von Verbindlichkeiten in
Eigenkapital, Rangrücktritt, Schuldübernahme,
Kapitalherabsetzungen kombiniert mit einer
Kapitalerhöhung sowie weiterer Alternativen im
Bereich der Umwandlungen (Verschmelzung
und Spaltung),
· Risiken
und Zeitpunkt bei einem Kauf aus einer Insolvenz,
· Rechtssichere
Gestaltungen unter Meidung von Anfechtungen durch potentielle
Insolvenzverwalter/Treuhänder oder Gläubiger
· usw. |