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Nach unserem Verständnis sind weitere Berater dann für
die gemeinsame Bearbeitung eines Mandats qualifiziert, wenn
sie in ihrem Tätigkeitsfeld ebenfalls anerkannte Spezialisten
sind. Nur dann sehen wir uns veranlasst, deren begleitende Unterstützung
zu empfehlen und in Anspruch zunehmen. Jeder Berater bringt
seinen effektiven Beitrag, der sich vornehmlich in der Sache
auswirkt, nicht in den Kosten. Nur dann erfüllt seine Hinzuziehung
das wirtschaftliche Ziel.
Von uns hinzuziehende Berater setzen sich aus einem losen Verbund
von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten,
Unternehmensberatern und Interimsmanagern verschiedener Spezialisierungen
zusammen, welche sich im Laufe der Jahre als kompetent herausgestellt
haben. Sie sind mit den Besonderheiten insolvenzspezifischer
Fragestellungen und deren Schnittstellen vertraut. Umgekehrt
begleiten auch wir unsere Geschäftspartner bei ihren Mandaten.
Dabei ist Mandantenschutz unser Prinzip.
Die Einbeziehung von Partnern erfolgt auf Grund eigener Absprachen,
welche Sie mit ihnen treffen oder durch eigene Beauftragung
von uns, wenn sie dieses wünschen und für erforderlich
halten. Ein einheitlicher Ansprechpartner kann zur Vereinfachung
festgelegt werden. |
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