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Grundberatung |
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Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld einer Beauftragung
zunächst eine umfassende Grundberatung in Anspruch zu nehmen.
Sie bietet Ihnen im Rahmen einer gemeinsamen, umfangreichen
Ermittlung des ganzheitlich zu beurteilenden Sachverhalts schon
eine erste strategische Gesamtschau der sich daraus für
Sie ergebenden rechtlichen und wirtschaftlichen Situation. Die
unter Insolvenzberatung und Gläubigerberatung dargestellten
Beratungsthemen sind je nach Sachlage, in der Regel fast alle
Bestandteil der umfassenden Grundberatung zu den beiden vorgenannten
Beratungsbereichen. Nach einer Grundberatung wissen Sie,
· ob die wirtschaftliche und/oder rechtliche Situation Ihres Unternehmens,
Ihre eigene oder
Ihres Schuldners eine weitergehende
Beratung und/ oder Vertretung und in welchem Umfang
erfordert,
· welche Chancen und Risiken
eine solche Beauftragung beinhaltet,
· ob eine weitergehende Beauftragung
wirtschaftlich sinnvoll ist,
· oder das ausführliche
Grundberatungsgespräch Ihnen schon eine ausreichende Grundlage
für
Ihr weiteres Vorgehen gibt,
· oder Sie den Mittelweg eigenen
Handelns, im Hintergrund nur nach Bedarf mit uns abgestimmt,
um die richtigen Schritte
zu gehen, wählen.
Wir führen mit Ihnen, sofern relevant unter Einbeziehung
von Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen,
wenn diese nicht vorliegen, anhand der im Gespräch überschlägig
erstellbaren Gewinn- und Verlustrechnung, Verträgen (Kreditverträge,
Vereinbarungen zu Sicherheiten, Abtretungen, Eigentumsvorbehalte,
Werk-, Dienst-, Kauf-, Miet-, Leasing-, Arbeitsverträge,
Kunden-, Lieferantenvereinbarungen usw.) und (persönlichen)
Sicherheiten (Bürgschaften, Grundpfandrechte an Immobilien
usw.), auf Wunsch auch unter Teilnahme Ihrer vertrauten Berater
ein bereits schon lösungsorientiertes Beratungsgespräch.
Dabei geht es um die Vorprüfung tatsächlicher und
rechtlicher Fragen sowie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
im Sinne verschiedener, strategischer Möglichkeiten. |
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