Schuldenbereinigung und Schuldenregelung
außergerichtlich für Unternehmen, Einzelunternehmer,
Gesellschafter, Bürgen, Grundschuldner und Verbraucher
Unternehmen
· Ermittlung
tatsächliche, rechtliche Ausgangslage (z.B. gebundene
Förderkredite)
· Ermittlung
gesellschaftsrechtliche Strukturen, Haftungsgeflecht persönlicher
Sicherheiten
· Vorprüfung
Überschuldung, Fortführung, Zahlungsunfähigkeit
(Ertragskraft) auf Relevanz
· Voraussetzungen
wirksamer Stundungs- und/oder Erlassvereinbarungen
· Gleichbehandlung
Gläubiger, Gruppenbildung (Ungleichbehandlung)
· Sondervoraussetzungen
gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsgläubigern
· Bilanzrechtliche
Entlastung der Passiva, wie Rangrücktritt, Wandelschuldverschreibungen
· Liquiditätsschöpfung
und -sicherung, Factoring, Sale and Lease Back usw.,
· Steuerliche
Aspekte, wie Sanierungsgewinn, Verlustvortrag und -rücktrag
· Abwägung
tatsächliche, rechtliche Risiken und Haftungspotentiale
· Abwägung
gerichtliches Insolvenzverfahren einschließlich Insolvenzplan/
zu außergerichtlicher
Sanierung und Restrukturierung
· Sanierung und Restrukturierung in Verbindung mit/ ohne Schutzschirmverfahren in
Eigenverwaltung
· Auswirkungen
auf betriebliche und persönliche Sicherheiten, Vertrags-
und Lieferbeziehungen
Einzelunternehmer
Es können bis auf einige Ausnahmen die Beratungsinhalte
des Unternehmens, wie vorstehend, herangezogen werden. Hinzu
kommt im Wesentlichen die Berücksichtigung auch nicht
betrieblicher Verpflichtungen, wie Unterhaltszahlungen, vergleichbar
den nachstehenden Beratungsinhalten bei Verbrauchern. Die
· Unterscheidung
zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenz (Unternehmensinsolvenz)
bildet eine obligatorische Vorstufe unserer Beratung.
Verbraucher
· Schuldenermittlung,
kurz-, mittel- und langfristige Verbindlichkeiten, Unterhaltspflichten
· Ermittlung
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des pfändbaren
Vermögens
· Pfändungsfreigrenze
laufender Einkünfte, Erhöhung, konkrete Lebenshaltungskosten
· Aufstellung
Vermögen/ pfändbare Einkünfte über sechs
Jahre (Verhandlungsgrundlage)
· Abwägung
gerichtliches Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung/
außergerichtliche
· Schuldenregelung in Zahlen und Auswirkungen auf zukünftige
wirtschaftliche Tätigkeit
· Restschuldbefreiung,
Sicherung der Voraussetzungen/ Möglichkeiten der Verkürzung
Bürge, Grundschuldner
Bürgen und Grundschuldner, wie auch Mitdarlehensnehmer
oder Schuldübernehmer können im Sinne der Insolvenzordnung
reguläre Insolvenzschuldner oder sog. Verbraucher sein,
so dass die oben dargestellten Beratungsinhalte herangezogen
werden können. |