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Stundung und Erlass |
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Eingehen auf Erlass- und Stundungsersuchen
von Kunden
Eine beabsichtigte Sanierung des Kundenunternehmens außerhalb
oder innerhalb eines Insolvenzverfahrens kann Sie vor die Frage
der Erfolgsaussichten und Glaubhaftigkeit eines solchen Vorhabens
stellen. Hierzu sind rechtliche Rahmenbedingungen sowie das
leistungswirtschaftliche und branchenbezogene Umfeld zu berücksichtigen.
In erster Linie wägen wir unter der Prämisse des angebotenen
Sanierungsplans ab, welche wirtschaftlichen Vor- und Nachteile
sich daraus für Sie gegenüber einer Insolvenzliquidation
Ihres Kundenunternehmens unter Berücksichtigung bestehender
Rechte und erbetener Rechtsänderung ergeben. Auf dieser
Grundlage kann sich eine schlichte Ablehnung oder ein modifizierter
Sanierungsvorschlag, der unerwünschte Unwegsamkeiten ausschließt
ergeben. Auch eine Beteiligung am Kundenunternehmen durch Umwandlung
Ihrer Forderungen in Eigenkapital daran kann bei Erfolg versprechender
Sanierung und Restrukturierung Beratungsinhalt sein. Das umgekehrte,
sehr sorgfältig zu prüfende Extrem wäre die Überlegung,
ob nicht Insolvenzantrag über das Vermögen des Kunden
gestellt werden sollte und/oder bei offensichtlicher Verschleppung
die persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführungs-
und Aufsichtsorgane verfolgt wird. Eigentumsvorbehalte mehrerer
Lieferanten und/ oder überschneidende Sicherungsübereignungen
an identischen Wirtschaftsgütern sowie zusätzliche
Forderungsabtretungen zur Sicherheit führen in der Praxis
zu erheblichen Schwierigkeiten rechtlicher Zuordnung. Die Klärung
und Durchsetzung kollidierender vertraglicher und gesetzlicher Pfand-
und Eigentumsrechte übernehmen wir ebenfalls für
Sie. |
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