Grundberatung Insolvenz
Wir empfehlen eine Grundberatung. Je nach Sachlage beinhaltet
die Grundberatung nahezu sämtliche im Bereich der Insolvenzberatung
angebotenen Beratungsthemen.
Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet
werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten
Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche
Beratung sich für Sie anbietet.
Im Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit
Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab.
Die
Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern,
Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen
unterschiedlich hohen Aufwand aus. Durchschnittlich liegen
die vereinbarten Pauschalgebühren einer Grundberatung bei 750,00 EUR zuzüglich
gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Planen sie etwa drei
Stunden für die Beratung ein.
Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung
und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet
sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere stellt eher die Regel dar.
Insolvenzberatung zu Einzelthemen
Beratungen zu einzelnen Beratungsthemen
rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden
Stundensatzes ab.
Grundberatung Gläubiger
Für die Beratungsthemen der Gläubigerberatung bieten wir ebenfalls eine Grundberatung
an. Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet
werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten
Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an. Nehmen sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche
Beratung sich für Sie anbietet.
Im Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab.
Die
Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern,
Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen
unterschiedlich hohen Aufwand aus.
Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung
und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet
sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung.
Gläubigerberatung zu Einzelthemen
Beratungen zu einzelnen Beratungsthemen
rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden
Stundensatzes ab.
Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung
und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet
sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere bildet den Regelfall.
Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Sanierungswürdigkeit oder
Insolvenz oder zu Einzelfragen
unter anderem der Beratungsthemen wird auf der Basis eines
zu vereinbarenden Stundensatzes vergütet. Ein Kriterium
der Vergütung können in Einzelfällen auch Bedeutung,
Umfang und Risiko der Angelegenheit darstellen.
Die Vergütung wird im Einzelfall vereinbart. |