Sollte das Insolvenzverfahren über das Vermögen
eines Unternehmens oder Ihr persönliches Insolvenzverfahren
bereits eröffnet sein, ergeben sich in der Regel folgende
sowie weitere Fragestellungen, die wir kompetent und unter
Berücksichtigung ihrer speziellen Situation beantworten.
Je nach Aussicht auf Erfolg vertreten wir Sie auch:
· Wer ist auskunftspflichtig?
· Welche Auskünfte müssen sie als Geschäftsführer,
Vorstand, Gesellschafter oder persönlich
Haftender dem Insolvenzverwalter (im Verbraucherinsolvenzverfahren
Treuhänder genannt)
erteilen?
· Wie sieht es mit Auskünften aus, mit welchen Sie
sich selbst belasten könnten. Gibt es
diesbezüglich ein Aussageverweigerungsrecht?
· Wie verhält es sich mit den Mitwirkungspflichten?
· Welche Mittel haben Verwalter und Insolvenzgericht
zur Durchsetzung gegen
Auskunftspflichtige?
· Welche Auswirkungen hat die Insolvenz auf Ihre Tätigkeit
als angestellter Geschäftsführer/
Vorstand oder Einzelunternehmer?
· Welche Arbeitsverpflichtungen bestehen?
· Muss die Arbeitsleistung angeboten werden?
· Erwachsen aus Ihrer Tätigkeit nach Eröffnung
Gehaltsansprüche?
· Bestehen letztere gegen die Masse oder (unter welchen
Umständen) gegen den Verwalter
persönlich?
· Wirkt sich der Insolvenzbeschlag auf Ihre Rechte als
Gesellschafter aus?
· Welche Ansprüche haben Sie als Selbständiger
oder Freiberufler auf Unterhalt aus der Masse?
· Gibt es eine Möglichkeit legal mehr als den üblichen
Pfändungsfreibetrag zu erhalten?
· Wer befindet (Gläubigerversammlung, Verwalter
oder Gericht) darüber, wann und in welcher
Höhe Sie Unterhalt bekommen?
· Was bleibt Ihnen als Angestelltem/ Angestellter bei
einer Lohnabtretung zugunsten der
Gläubiger? |