Insolvenz Sanierung Insolvenzberatung in Frankfurt am Main
Honorar

Grundberatung Insolvenz
Wir empfehlen eine Grundberatung. Je nach Sachlage beinhaltet die Grundberatung nahezu sämtliche im Bereich der Insolvenzberatung angebotenen Beratungsthemen. Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche Beratung sich für Sie anbietet.

Im Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab. Die Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen unterschiedlich hohen Aufwand aus. Durchschnittlich liegen die vereinbarten Pauschalgebühren einer Grundberatung bei 750,00 EUR zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Planen sie etwa drei Stunden für die Beratung ein.

Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere stellt eher die Regel dar.

Insolvenzberatung zu Einzelthemen
Beratungen zu einzelnen Beratungsthemen rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden Stundensatzes ab.

Grundberatung Gläubiger
Für die Beratungsthemen der Gläubigerberatung bieten wir ebenfalls eine Grundberatung an. Wenn Ihre Fragen einem einzelnen Beratungsthema zugeordnet werden können, beschränken wir uns hierauf und bieten Ihnen dazu eine konzentrierte Beratung an.
Nehmen sie Kontakt mit uns auf. Dann können wir Ihnen schnell sagen, welche Beratung sich für Sie anbietet.

Im Vorfeld der umfassenden Grundberatung sprechen wir mit Ihnen ein verbindliches Pauschalhonorar ab. Die Grundberatung von Privatleuten, Einzelunternehmern, Freiberuflern, Personen- und Kapitalgesellschaften (im Konzernverbund) lösen unterschiedlich hohen Aufwand aus.

Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung.

Gläubigerberatung zu Einzelthemen
Beratungen zu einzelnen Beratungsthemen rechnen wir im Regelfall auf der Basis eines zu vereinbarenden Stundensatzes ab.

Die Vergütung für eine eventuelle, weitere Beratung und/ oder Vertretung wird im Einzelfall vereinbart. Sie richtet sich nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) oder Honorarvereinbarung. Letztere bildet den Regelfall.

Sachverständigengutachten
Ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Sanierungswürdigkeit oder Insolvenz oder zu Einzelfragen unter anderem der Beratungsthemen wird auf der Basis eines zu vereinbarenden Stundensatzes vergütet. Ein Kriterium der Vergütung können in Einzelfällen auch Bedeutung, Umfang und Risiko der Angelegenheit darstellen.

Die Vergütung wird im Einzelfall vereinbart.