Grundberatung |
Sie haben die Möglichkeit, im Vorfeld einer Beauftragung zunächst
eine umfassende Grundberatung in Anspruch zu nehmen. Sie bietet Ihnen im
Rahmen einer gemeinsamen, umfangreichen Ermittlung des ganzheitlich zu beurteilenden
Sachverhalts schon eine erste strategische Gesamtschau der sich daraus für
Sie ergebenden rechtlichen und wirtschaftlichen Situation. Die unter Insolvenzberatung
und Gläubigerberatung dargestellten Beratungsthemen sind je nach Sachlage,
in der Regel fast alle Bestandteil der umfassenden Grundberatung zu den
beiden vorgenannten Beratungsbereichen. Nach einer Grundberatung wissen
Sie, · ob die wirtschaftliche und/oder rechtliche Situation Ihres Unternehmens, Ihre eigene oder Ihres Schuldners eine weitergehende Beratung und/ oder Vertretung und in welchem Umfang erfordert, · welche Chancen und Risiken eine solche Beauftragung beinhaltet, · ob eine weitergehende Beauftragung wirtschaftlich sinnvoll ist, · oder das ausführliche Grundberatungsgespräch Ihnen schon eine ausreichende Grundlage für Ihr weiteres Vorgehen gibt, · oder Sie den Mittelweg eigenen Handelns, im Hintergrund nur nach Bedarf mit uns abgestimmt, um die richtigen Schritte zu gehen, wählen. Wir führen mit Ihnen, sofern relevant unter Einbeziehung von Jahresabschlüssen, betriebswirtschaftlichen Auswertungen, wenn diese nicht vorliegen, anhand der im Gespräch überschlägig erstellbaren Gewinn- und Verlustrechnung, Verträgen (Kreditverträge, Vereinbarungen zu Sicherheiten, Abtretungen, Eigentumsvorbehalte, Werk-, Dienst-, Kauf-, Miet-, Leasing-, Arbeitsverträge, Kunden-, Lieferantenvereinbarungen usw.) und (persönlichen) Sicherheiten (Bürgschaften, Grundpfandrechte an Immobilien usw.), auf Wunsch auch unter Teilnahme Ihrer vertrauten Berater ein bereits schon lösungsorientiertes Beratungsgespräch. Dabei geht es um die Vorprüfung tatsächlicher und rechtlicher Fragen sowie wirtschaftlicher Rahmenbedingungen im Sinne verschiedener, strategischer Möglichkeiten. |